Erbrecht

Von der Nachfolgeplanung zu Lebzeiten bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – sensibel begleitet und rechtlich fundiert.

01

Vollmachten

Beratung und Erstellung von schriftlichen Vollmachten und Patientenverfügungen – eine Maßnahme, die ich dringend empfehle.

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02

Testamente

Beratung und Erstellung genau auf Sie und Ihre Situation angepasster Testamente – Einzeltestament, Ehegattentestament, Testamente für Patchworkfamilien, Unternehmer und bei Beteiligung von Menschen mit Handicap.

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03

Lebzeitige Übertragungen

Beratung zur Übertragung von Grundstücken auf die nachfolgende Generation.

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04

Pflichtteil

Beratung und Vertretung, wenn Sie selbst pflichtteilsberechtigt sind, oder wenn Sie einen Pflichtteil abwehren oder prüfen lassen möchten.

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05

Erbengemeinschaften

Komplexe Beziehungen zwischen Geschwistern und/oder Eltern werfen viele Fragen auf. Ich berate und vertrete Sie hierzu gerne.

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06

Testamentsvollstreckung

Ich berate Sie in allen Bereichen zum Thema Testamentsvollstreckung und bin selbst als zertifizierter Testamentsvollstrecker tätig.

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Betrifft mich das?

Ein sensibles, aber wichtiges Thema

Es ist ein sensibles Thema. Bedeutet es doch, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Entweder ist ein naher Angehöriger gestorben, dessen Versterben noch verarbeitet wird, oder man muss sich über den eigenen Tod Gedanken machen.

Im ersten Fall steht häufig die Auseinandersetzung mit anderen an, die oft nahe Verwandte sind. Hier muss man auf vieles Rücksicht nehmen, da die ausbrechenden Meinungsverschiedenheiten nicht selten jahre- oder gar jahrzehntelang gewachsen sind. Hier ist es Aufgabe eines sensiblen Beraters, den richtigen Weg für die jeweils spezielle Situation aufzuzeigen. Manchmal ist es besser, wenn der Rechtsanwalt im Hintergrund bleibt und die Verhandlungen nur intern begleitet. Das entscheiden wir gemeinsam für jede einzelne Situation.

Im zweiten Fall obliegt es unserer Verantwortung für die eigene Familie oder die uns Nahestehenden, für eine geordnete Nachfolge zu sorgen – gerade dann, wenn Vermögen gebildet, Häuser gebaut wurden oder Unternehmen geführt werden. Krisensituationen entstehen nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern bereits dann, wenn jemand über längere Zeit handlungsunfähig wird. Denken Sie daran und tun Sie etwas dafür.

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Rechtsanwalt Holger Joachim

Regeln Sie Ihre Nachfolge rechtzeitig

Ein erstes Gespräch schafft Klarheit – über Ihre Situation und die möglichen nächsten Schritte.

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