Von der Nachfolgeplanung zu Lebzeiten bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – sensibel begleitet und rechtlich fundiert.
Beratung und Erstellung von schriftlichen Vollmachten und Patientenverfügungen – eine Maßnahme, die ich dringend empfehle.
Zum Termin →Beratung und Erstellung genau auf Sie und Ihre Situation angepasster Testamente – Einzeltestament, Ehegattentestament, Testamente für Patchworkfamilien, Unternehmer und bei Beteiligung von Menschen mit Handicap.
Zum Termin →Beratung zur Übertragung von Grundstücken auf die nachfolgende Generation.
Zum Termin →Beratung und Vertretung, wenn Sie selbst pflichtteilsberechtigt sind, oder wenn Sie einen Pflichtteil abwehren oder prüfen lassen möchten.
Zum Termin →Komplexe Beziehungen zwischen Geschwistern und/oder Eltern werfen viele Fragen auf. Ich berate und vertrete Sie hierzu gerne.
Zum Termin →Ich berate Sie in allen Bereichen zum Thema Testamentsvollstreckung und bin selbst als zertifizierter Testamentsvollstrecker tätig.
Zum Termin →Es ist ein sensibles Thema. Bedeutet es doch, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Entweder ist ein naher Angehöriger gestorben, dessen Versterben noch verarbeitet wird, oder man muss sich über den eigenen Tod Gedanken machen.
Im ersten Fall steht häufig die Auseinandersetzung mit anderen an, die oft nahe Verwandte sind. Hier muss man auf vieles Rücksicht nehmen, da die ausbrechenden Meinungsverschiedenheiten nicht selten jahre- oder gar jahrzehntelang gewachsen sind. Hier ist es Aufgabe eines sensiblen Beraters, den richtigen Weg für die jeweils spezielle Situation aufzuzeigen. Manchmal ist es besser, wenn der Rechtsanwalt im Hintergrund bleibt und die Verhandlungen nur intern begleitet. Das entscheiden wir gemeinsam für jede einzelne Situation.
Im zweiten Fall obliegt es unserer Verantwortung für die eigene Familie oder die uns Nahestehenden, für eine geordnete Nachfolge zu sorgen – gerade dann, wenn Vermögen gebildet, Häuser gebaut wurden oder Unternehmen geführt werden. Krisensituationen entstehen nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern bereits dann, wenn jemand über längere Zeit handlungsunfähig wird. Denken Sie daran und tun Sie etwas dafür.
Jetzt beraten lassen
Ein erstes Gespräch schafft Klarheit – über Ihre Situation und die möglichen nächsten Schritte.
Termin vereinbaren